Vorschriften & Richtlinien
...ist bei uns selbstverständlich
Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland am 21. Mai 2001, BGBl I 2001 S. 959 ff., und in Österreich am 21. August 2001, BGBl II 2001, S. 1805 ff., novelliert. Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) in nationales Recht dar.
In § 1 der deutschen Trinkwasserverordnung heißt es konkretisierend: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.“
das bedeudet insbesondere bei Großveranstaltungen
Vor Inbetriebnahme der mobilen sanitären Einrichtungen sind die Gesundheitsämter berechtigt, entsprechende Wasserproben zu entnehmen und auszuwerten. (Gilt nicht bei privaten oder kleineren Veranstaltungen).
Die Franken WC GmbH ist sich dieser Verantwortung sehr bewusst und handelt deshalb auch sehr streng nach den gesetzlichen Bestimmungen.
* Die Anschlussarbeiten werden von unserem Fachpersonal durchgeführt.
* Wir säubern die sanitären Anlagen in regelmäßigen Reinigungszyklen.
* Alle verwendeten Materialien tragen das DVGW / KTW –Prüfzeichen und sind bei den Gesundheitsämtern zugelassen.